Redispatch 2.0 & KWK-Anlagen

Wenn ein Stromnetz an seine Kapazitätsgrenze kommt werden Kraftwerke gezielt heruntergefahren und andere Kraftwerke steigern dafür Ihre Produktion. Dieser bilanziell neutrale von Netzbetreibern gesteuerte Eingriff nennt sich Redispatch. Mit dem neuenRedisptach 2.0 sollen nun auch dezentrale Stromerzeuger wie KWK-Anlagen und EEG-Anlagen mit einbezogen werden.
Der zukünftige Prozess soll ab dem 01.10.2021 von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern umgesetzt werden. Bis zum 01.März 2022 gilt noch eine Übergangsfrist bei der Umsetzung der neuen Prozesse. Für KWK-Anlagen am öffenlichen Netz ist die Teilnahme ist ab einer Leistung größer 100 kW verpflichtend.

Wir übernehmen für KWK-Betreiber die Rolle des Einsatzverantwortlichen sowie des Betreibers im Redispatch 2.0

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Unser Angebot für KWK-Betreiber:

KWK Redispacth 2.0

  • dezera übernimmt die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) sowie des Betreibers (BTR)
  • Einfache Kommunikation mit dem Netzbetreiber über die Connect+ Plattform.
  • Automatisierte Erfüllung aller Meldepflicheten bei Wartungen und Anlagenstörungen.
  • Bestimmung der Ausfallarbeit.
  • Zusätzliche Erlöspotentiale durch aktives Speichermanagement und Optimierung am Spotmarkt.
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Was bedeutet der Redispatch 2.0 für KWK-Anlagen?

Der zukünftige Redispatch 2.0 sieht vor stärker als zuvor mit Plandaten und Prognosedaten zu arbeiten und somit eine prognosebasierte Reaktion auf Netzengpässe zu ermöglichen. Der Vorteil liegt darin, dass durch den, im Gegensatz zum Einspeisemanagement, vorausschauenden Eingriff ein bilanzieller Ausgleich möglich wird. Dadurch sollen Kosten eingespart und Netznutzungsentgelte gesenkt werden. Für Betreiber von BHKW-Anlagen, Vermarkter und Netzbetreiber entstehen neue Pflichten, um die nötigen live-Daten und Stammdaten bereitzustellen.

Betreiber von KWK-Anlagen müssen die neuen Rollen Betreiber (BTR) und Einsatzverantwortlicher (EIV) selbst erfüllen oder einem Dritten übergeben und gegenüber dem Netzbetreiber benennen. Mit den Rollen EIV und BTR gehen verschiedene Pflichten gegeneüber den Netzbetreibern einher.

Neue Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber

  • Meldung und Aktualisierungen von Stammdaten
  • Erzeugungsprognosen (nur im Planwertmodell)
  • Benachrichtigung über wartungsbedingte Nichtverfügbarkeit
  • Benachrichtigung über Anlagenstörungen spätestens 1h nach Bekanntwerden (Nichtbeanspruchbarkeit)
  • Benachrichtigung über geplante nicht Produktion bei niederigen (negativen) Marktpreisen (marktbedingte Anpassung)
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