Wenn ein Stromnetz an seine Kapazitätsgrenze kommt werden Kraftwerke gezielt heruntergefahren und andere Kraftwerke steigern dafür Ihre Produktion. Dieser bilanziell neutrale von Netzbetreibern gesteuerte Eingriff nennt sich Redispatch. Mit dem neuenRedisptach 2.0 sollen nun auch dezentrale Stromerzeuger wie KWK-Anlagen und EEG-Anlagen mit einbezogen werden.
Der zukünftige Prozess soll ab dem 01.10.2021 von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern umgesetzt werden. Für KWK-Anlagen am öffenlichen Netz ist die Teilnahme ist ab einer Leistung größer 100 kW verpflichtend. Das Projekt Connect+ der größten deutschen Netzbetreiber erarbeitet derzeit eine technische Schnittstelle für einen einheitlichen Austausch. dezera nimmt an diesem Projekt teil.
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Der zukünftige Redispatch 2.0 sieht vor stärker als zuvor mit Plandaten und Prognosedaten zu arbeiten und somit eine prognosebasierte Reaktion auf Netzengpässe zu ermöglichen. Der Vorteil liegt darin, dass durch den, im Gegensatz zum Einspeisemanagement, vorausschauenden Eingriff ein bilanzieller Ausgleich möglich wird. Dadurch sollen Kosten eingespart und Netznutzungsentgelte gesenkt werden. Für Betreiber von BHKW-Anlagen, Vermarkter und Netzbetreiber entstehen neue Pflichten, um die nötigen live-Daten und Stammdaten bereitzustellen.
Prinzipiell werden zwei Modelle für die Bilanzierung und Abrechnung angeboten. Es wird zwischen dem Prognosemodell und dem Planwertmodell unterschieden. Die beiden Modelle unterscheiden sich vor allem in der Art der Erstellung der Erzeugungsprognose, in der Berechnung der Ausfallarbeit sowie bei der finanziellen Bewertung der Ausfallarbeit. Betreiber von KWK-Anlagen < 10 MW steht das Vorschlagsrecht bei der Zuordnung zu einem der beiden Verfahren zu.
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Sowohl dem Bilanzkreisverantwortlichen sowie dem Anlagenbetreiber steht bei einer Redispatchmaßnahme ein angemessener Ausgleich zu. Unter den Anspruch auf Entschädigung fallen unter anderem die folgenden Bereiche:
Ein Redispatch kann sich zudem negativ auf den für ein versorgtes Wärmenetz zu berechnenden Primärenergiefakor auswirken. Dies kann theoretisch zu Problemen bei dem Nachweis des nach § 2 Ziffer 8a KWKG geforderten Hocheffizienz-Kriteriums führen. Da der Betreiber beim Redispatch so zu stellen ist als hätte kein Redispatch stattgefunden, ist zu erwarten, dass es möglich sein wird bei der Berechnung der Faktoren Ersatzwerte anzusetzen, die den Normalbetrieb abbilden.
Das Projekt Connect+ der größten deutschen Netzbetreiber erarbeitet derzeit eine technische Schnittstelle für einen einheitlichen Austausch zwischen Netz- und Anlagenbetreibern für das Planwertmodell. dezera nimmt in diesem Projekt als Testnutzer teil.
Quellen:
BDEW-Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit Redispatch 2.0 (Mai 2020)
BDEW-Branchenlösung Redispatch 2.0 (Mai 2020)